Gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Cannabis in Deutschland

Am 1. April 2024 schlägt Deutschland ein neues Kapitel seiner Geschichte auf: Die Legalisierung des Cannabiskonsums tritt offiziell in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 wurde der rechtliche Umgang mit Cannabis in Deutschland neu geregelt. Die Gesetzesänderung stellt eine Anpassung der bisherigen Rechtslage dar und definiert erstmals einen gesetzlichen Rahmen für bestimmte Formen des Besitzes, des Eigenanbaus und der gemeinschaftlichen Organisation.

Die Neuregelung ist das Ergebnis eines langjährigen politischen und gesellschaftlichen Diskussionsprozesses. Ziel der gesetzlichen Anpassung ist es unter anderem, klare rechtliche Strukturen zu schaffen, den illegalen Markt einzudämmen sowie Maßnahmen des Gesundheits- und Jugendschutzes zu stärken.

Das Gesetz erlaubt unter festgelegten Voraussetzungen den Besitz begrenzter Mengen von Cannabis zum privaten Gebrauch sowie den privaten Eigenanbau in begrenztem Umfang. Darüber hinaus sieht das KCanG die Möglichkeit der Gründung und Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen vor, in denen Cannabis gemeinschaftlich angebaut und ausschließlich an Mitglieder weitergegeben werden darf. Diese Vereinigungen unterliegen umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, Kontrollmechanismen und Dokumentationspflichten.

Unabhängig von der Neuregelung gelten weiterhin Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Jugendschutz, Konsumverbote in bestimmten Bereichen sowie das Verbot von Werbung und Weitergabe außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Strukturen.

Flankierend zur Gesetzesänderung sind Informations-, Präventions- und Schutzmaßnahmen vorgesehen, die auf einen verantwortungsbewussten Umgang und die Minimierung gesundheitlicher Risiken abzielen. Die rechtlichen Regelungen unterliegen einer fortlaufenden Evaluation und können künftig angepasst werden.